Artikel 50 des AI Acts des Europäischen Parlaments sieht vor, dass Inhalte, die mit KI erzeugt oder verändert wurden, unter bestimmten Voraussetzungen als solche erkennbar sein müssen. Ziel des Gesetzgebers ist es mehr Transparenz gegenüber den Betrachtern zu schaffen - sie sollen unter anderem erkennen können, wenn ein Bild KI-gestützt bearbeitet wurde. Für den Automotive-Bereich kann das relevant sein, wenn Fahrzeugbilder z. B. freigestellt und in eine digital erzeugte Umgebung (virtueller Showroom, künstlicher Hintergrund) gesetzt werden.
ℹ️ Was bedeutet das für Sie?
Ob und in welchem Umfang eine Kennzeichnungspflicht besteht, hängt vom Einzelfall ab und ist weder rechtlich eindeutig beurteilbar noch abschließend geklärt. Nach derzeitigem Stand gilt: Verantwortlich für die Kennzeichnung veröffentlichter Anzeigen ist auch derjenige, der die Bilder veröffentlicht - also in der Regel auch Sie als Händler. Wir empfehlen Ihnen, das Thema mit Ihrem rechtlichen Berater zu bewerten. Unabhängig davon möchten wir Ihnen die praktische Umsetzung so einfach wie möglich machen.
Hinweis:
- Diese Information ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich bitte an Ihren rechtlichen Berater.
🏷️ Aktionen
Im Automanager stellen wir Ihnen einen neuen
Aktionstyp für Bild Overlays zur Verfügung. Hiermit können Sie ein Hinweise-Badge als Overlay für Ihre Fahrzeugbilder aktivieren.