- Auf Anforderung des Providers sind Nachweise über für die vertragliche Beziehung relevante Tatsachen erbringen, insbesondere hinsichtlich der Lokation des Sitzes des Kunden in Gestalt von Handelsregister- oder Gewerbeanmeldungen.
- Welche Rufnummer im Vorwahlbereich des Sitzes des Kunden zugeteilt wird entscheidet der Provider.
- Die Daten des Endkundenvertrags, die zur Rufnummernzuweisung bzw. -schaltung übermittelt wurden, sind vom Kunden aktuell zu halten. Änderungen dieser Daten teilt der Kunde dem Provider unverzüglich mit. Sofern die Änderung der Anschrift oder eine andere rechtliche Vorgabe die Zuweisung einer neuen Rufnummer erfordert, teilt der Provider diese dem Endkunden unverzüglich zu und schaltet diese unter gleichzeitiger Abschaltung der vorherigen Rufnummer.
- Ungenutzte Rufnummern dürfen vom Provider zurückgefordert werden und abgeschaltet werden, wenn die Rufnummer mindestens zwölf Monate ungenutzt war.
- Nach Ende der Leistung sind die zur Verfügung gestellten Rufnummern vom Kunden unverzüglich aus sämtlichen Angeboten - gleich ob on- oder offline - zu entfernen.
- Der Provider sorgt für die Umsetzung von Auskunftsverlangen zu Bestandsdaten und Verkehrsdaten sowie Maßnahmen zur Überwachung, soweit erforderlich und sofern der Kunde hierfür rechtlich nicht verantwortlich ist. Ist der Kunde hierfür rechtlich verantwortlich, können die anfragenden Stellen an den Kunden verwiesen werden oder die anfallende Tätigkeit kann für den Kunden übernommen werden – regelmäßig oder fallweise. Der Kunde unterstützt den Provider in allen Fällen (unter Beachtung des Stillschweigens gegenüber dem Endkunden und Dritten), so dass die Anliegen der Sicherheitsbehörden und anderer anfragender Stellen vollständig und rechtzeitig umgesetzt werden können.
- Der Provider darf andere Anliegen zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten an den Kunden verweisen.
- Vom Provider zur Verfügung gestellte Rufnummern dürfen ausschließlich im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit diesem genutzt werden, insbesondere eine Weitergabe und/ oder Zurverfügungstellung an Dritte zur Nutzung durch diese ist nicht gestattet.
- Das Schalten von Rufnummern für den Kunden führt nicht zur Aufnahme in ein Teilnehmerverzeichnis nach § 45m TKG.
- Eine einmal deaktivierte Rufnummer kann binnen 6 Monaten nach Deaktivierung dem Kunden nicht erneut zur Verfügung gestellt werden und danach nur soweit die Rufnummer noch verfügbar ist.
- Der Kunde stellt sicher, dass eine Nutzung von virtuellen Rufnummern im zeitlichen Umfang auf das notwendige Maß beschränkt wird, um darüber eingehende Anfragen von Endkunden zu bearbeiten.