Der Kunde wird sicherstellen,
- dass er während der Laufzeit dieses Vertragsverhältnisses die Nutzungsberechtigung für die erforderliche Anwendung “Automanager” des Providers hat;
- dass er zu der BMW AG eine vertragliche Beziehung als Vertragshändler unterhält;
- dass er die über die GWM-Schnittstelle bezogenen Datensätze zu einem Fahrzeug anhand der tatsächlichen Beschaffenheit des anzubietenden Fahrzeugs auf ihre Richtigkeit prüfen;
- dass bei dem Import von GWM-Datensätzen von anderen Fabrikaten als solchen der Hersteller BMW und Mini die anfallenden Kosten für die Anreicherung der Fahrzeugdatensätze durch den Drittanbieter DAT vor dem Import prüfen und den Import nur durchführen wird, sofern er bereit ist die deswegen anfallenden Drittanbieterkosten zu tragen;
- dass für einen vollständigen Import des bei dem Kunden vorhandenen Fahrzeugbestandes über das GWM-System sicherstellen, dass sein Fahrzeugbestand vollständig in das GWM-System eingespeist wurde;
- dass er die von der BMW Bank GmbH bezogenen Finanzierungsberechnungen und das sogenannte tägliche „Best Offer“ inhaltlich nicht verändert, insbesondere nicht den Hinweis entfernt, dass es sich bei diesen Berechnungen um freibleibende und unverbindliche Angebote handelt
- dass er vor Verwendung von im Rahmen der Modellzusatz-Generierung angebotenen fabrikatsspezifischen Überschriftenergänzungen in einem Fahrzeugangebot
a. überprüft, ob das anzubietende Fahrzeug die dadurch zu bewerbenden Eigenschaften innehat;
b. sicherstellt, dass die jeweiligen Überschriftenergänzungen die an den Kunden gestellten rechtlichen, insbesondere wettbewerbsrechtlichen Anforderungen erfüllen, insbesondere die Vorgaben nach der Preisangabenverordnung;
- dass er vor Verwendung von im Rahmen der Suchkriterien-Anreicherung angebotenen fabrikatsspezifischen Suchkriterien in einem Fahrzeugangebot
a. überprüft, ob das anzubietende Fahrzeug die dadurch zu bewerbenden Eigenschaften innehat;
b. sicherstellt, dass die jeweiligen Suchkriterien die an den Kunden gestellten rechtlichen, insbesondere wettbewerbsrechtlichen Anforderungen erfüllen, insbesondere die Vorgaben nach der Preisangabenverordnung;
- dass er vor jeder Verwendung eines vorgefertigten Preisschildes, Exposés, Flyers und/oder Angebotsblattes überprüft, ob dieser/s jeweils den aktuellen Vorgaben des von dem Kunden als Vertragshändler der BMW AG einzuhaltenden Corporate Designs entspricht;
- dass er soweit ihm bekannt wird, dass die Layouts des Providers für Preisschilder, Exposés, Flyer und Angebotsblätter nicht mehr den Design-Vorgaben der BMW AG für ihre Vertragshändler entsprechen, dem Provider alle in seinem Wissen stehenden Informationen zu den geänderten Vorgaben der BMW AG zukommen lässt;
- dass er vor jeder Verwendung eines vorgefertigten Bilderrahmens in einem Fahrzeugangebot überprüft, ob dieser tatsächlich den aktuellen Vorgaben zu dem von dem Kunden als Vertragshändler der BMW AG einzuhaltenden Corporate Design entspricht;
- dass er sicherstellt, dass durch die Anwendung vorkonfigurierte Aktionen nicht zu falschen Ergebnissen hinsichtlich einzelner Fahrzeugangebote führen.